32 C 152/08•Amtsgericht Wuppertal, 2008-12-01, 32 C 152/08
Amtsgericht Wuppertal, 2008-12-01, 32 C 152/08
32 C 152/08Gericht erster Instanz01.12.2008
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 32 C 152/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-12-01
Aktenzeichen: 32 C 152/08
ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:1201.32C152.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 32 des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51,64 € (in Worten: Einund-fünfzig 64/100---Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 09.03.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 91 % und dem Be-klagten zu 9 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die andere Seite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
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