Amtsgericht Wuppertal, 2008-12-01, 32 C 152/08

32 C 152/08Gericht erster Instanz01.12.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 32 C 152/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-12-01

Aktenzeichen: 32 C 152/08

ECLI: ECLI:DE:AGW:2008:1201.32C152.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 32 des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 51,64 € (in Worten: Einund-fünfzig 64/100---Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 09.03.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 91 % und dem Be-klagten zu 9 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Parteien können die Vollstreckung aus dem Urteil gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die andere Seite Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

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