Amtsgericht Wuppertal, 2010-02-18, 44 M 1723/10

44 M 1723/10Gericht erster Instanz18.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 1723/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-18

Aktenzeichen: 44 M 1723/10

ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0218.44M1723.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts

Tenor

Der Obergerichtsvollzieher A, X, wird angewiesen, den Vollstre-ckungsauftrag der Gläubigerin vom 1.12.2009 fortzusetzen und nicht deshalb zu verweigern, weil in der zu räumenden Immobilie angeblich auch eine – nicht vom Titel erfasste - Frau L wohne. Dies gilt jedenfalls solange, wie der Ge-richtsvollzieher angeblichen eigenständigen Drittbesitz nicht mit zureichender Sicherheit feststellen kann.

Im Übrigen wird die Erinnerung zurück gewiesen.

Eine Kostenentscheidung unterbleibt.

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