44 M 1723/10•Amtsgericht Wuppertal, 2010-02-18, 44 M 1723/10
Amtsgericht Wuppertal, 2010-02-18, 44 M 1723/10
44 M 1723/10Gericht erster Instanz18.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 1723/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-18
Aktenzeichen: 44 M 1723/10
ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0218.44M1723.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtsgerichts
Tenor
Der Obergerichtsvollzieher A, X, wird angewiesen, den Vollstre-ckungsauftrag der Gläubigerin vom 1.12.2009 fortzusetzen und nicht deshalb zu verweigern, weil in der zu räumenden Immobilie angeblich auch eine – nicht vom Titel erfasste - Frau L wohne. Dies gilt jedenfalls solange, wie der Ge-richtsvollzieher angeblichen eigenständigen Drittbesitz nicht mit zureichender Sicherheit feststellen kann.
Im Übrigen wird die Erinnerung zurück gewiesen.
Eine Kostenentscheidung unterbleibt.
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