Amtsgericht Wuppertal, 2010-07-15, 61 F 118/10

61 F 118/10Gericht erster Instanz15.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 61 F 118/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-07-15

Aktenzeichen: 61 F 118/10

ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0715.61F118.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 61 des Amtsgerichts

Tenor

Das Urteil des Amtsgerichtes Y II/Mazedonien vom 24.02.2010, Aktenzeichen XXVIII.P.-.3677/09 wird als Sorgerechtsentscheidung anerkannt.

Es wird klarstellend festgestellt, dass der Kindesvater das alleinige Sorgerecht für die Kinder

A, geb.am 23.10.1992 und

B, geb. am 10.04.1996

innehat.

Gerichtskosten werden keine erhoben.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Gegenstandswert: 3.000,00 Euro.

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