61 F 118/10•Amtsgericht Wuppertal, 2010-07-15, 61 F 118/10
Amtsgericht Wuppertal, 2010-07-15, 61 F 118/10
61 F 118/10Gericht erster Instanz15.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 61 F 118/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-07-15
Aktenzeichen: 61 F 118/10
ECLI: ECLI:DE:AGW:2010:0715.61F118.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abteilung 61 des Amtsgerichts
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichtes Y II/Mazedonien vom 24.02.2010, Aktenzeichen XXVIII.P.-.3677/09 wird als Sorgerechtsentscheidung anerkannt.
Es wird klarstellend festgestellt, dass der Kindesvater das alleinige Sorgerecht für die Kinder
A, geb.am 23.10.1992 und
B, geb. am 10.04.1996
innehat.
Gerichtskosten werden keine erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstandswert: 3.000,00 Euro.
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