34 C 2/11•Amtsgericht Wuppertal, 2011-04-05, 34 C 2/11
Amtsgericht Wuppertal, 2011-04-05, 34 C 2/11
34 C 2/11Gericht erster Instanz05.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 34 C 2/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-05
Aktenzeichen: 34 C 2/11
ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0405.34C2.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 34 des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger € 457,97 (in Worten: Euro vierhundertsiebenundfünfzig 97/100) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2010
zu zahlen und den Kläger gegenüber Herrn Rechtsanwalt B, Sstraße 26, XXXXX W, in Höhe einer Honorarforderung von € 83,54 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerseite 2/3. Die übrigen Kosten tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.