33 C 596/10•Amtsgericht Wuppertal, 2011-07-28, 33 C 596/10
Amtsgericht Wuppertal, 2011-07-28, 33 C 596/10
33 C 596/10Gericht erster Instanz28.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 33 C 596/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-07-28
Aktenzeichen: 33 C 596/10
ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0728.33C596.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.127,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 25.4.2010 und 57,24 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu 65%, den Rest hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die jeweils von der Vollstreckung betroffene Partei darf die Vollstreckung jedoch durch Sicherheitsleistung, auch Bankbürgschaft, auch der Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Berufung wird zugelassen.
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