98 C 89/11•Amtsgericht Wuppertal, 2011-08-24, 98 C 89/11
Amtsgericht Wuppertal, 2011-08-24, 98 C 89/11
98 C 89/11Gericht erster Instanz24.08.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 98 C 89/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-24
Aktenzeichen: 98 C 89/11
ECLI: ECLI:DE:AGW:2011:0824.98C89.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 98
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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