39 C 291/10•Amtsgericht Wuppertal, 2012-02-21, 39 C 291/10
Amtsgericht Wuppertal, 2012-02-21, 39 C 291/10
39 C 291/10Gericht erster Instanz21.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 39 C 291/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-21
Aktenzeichen: 39 C 291/10
ECLI: ECLI:DE:AGW:2012:0221.39C291.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 39
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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