94 C 28/11•Amtsgericht Wuppertal, 2012-04-27, 94 C 28/11
Amtsgericht Wuppertal, 2012-04-27, 94 C 28/11
94 C 28/11Gericht erster Instanz27.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 94 C 28/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-27
Aktenzeichen: 94 C 28/11
ECLI: ECLI:DE:AGW:2012:0427.94C28.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 94 des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.000 € (i. W.: viertausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.4.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren zukünftigen materiellen Schäden zu ersetzen, die der Klägerin aus der fehlerhaften Behandlung in der Zeit vom 3.6.2008 bis zum 9.12.2009 in dem Institut I X ent-standen sind bzw. noch entstehen werden, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vor¬gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 316,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7.4.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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