Amtsgericht Wuppertal, 2012-08-07, 44 M 8763/12

44 M 8763/12Gericht erster Instanz07.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 44 M 8763/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-08-07

Aktenzeichen: 44 M 8763/12

ECLI: ECLI:DE:AGW:2012:0807.44M8763.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abteilung 44 des Amtserichts

Tenor

Auf die Erinnerung der Gläubigerseite wird der zuständige Obergerichtsvollzieher Hölters, Wuppertal, angewiesen, die Bearbeitung des Vollstreckungsauftrages vom 23.5.2012 nicht mit dem Argument abzulehnen, dass die mit ursprünglichem Vollstreckungsauftrag verfolgte Teilforderung erfüllt sei.

Die Verfahrenskosten hat die Schuldnerin zu tragen.

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