90 C 286/12•Amtsgericht Wuppertal, 2013-10-04, 90 C 286/12
Amtsgericht Wuppertal, 2013-10-04, 90 C 286/12
90 C 286/12Gericht erster Instanz04.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 90 C 286/12 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-04
Aktenzeichen: 90 C 286/12
ECLI: ECLI:DE:AGW:2013:1004.90C286.12.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 90
Tenor
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I. Die Klage wird abgewiesen.
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II. Der Kläger trägt die vollständigen Kosten des Rechtsstreits.
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III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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