Amtsgericht Wuppertal, 2013-11-13, 145 IN 1080/11

145 IN 1080/11Gericht erster Instanz13.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 145 IN 1080/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-11-13

Aktenzeichen: 145 IN 1080/11

ECLI: ECLI:DE:AGW:2013:1113.145IN1080.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 145

Normen: § 11 Abs. 1 InsVV

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen X wird der Antrag des vorläufigen Verwalters vom 16.08.2013 auf Festsetzung der Vergütung teilweise zurückgewiesen, soweit die Festsetzung nach § 63 Absatz 3 InsO neue Fassung begehrt wird und bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage die Absonderungsrechte gemäß § 11 Absatz 1 InsVV mitberechnet wurden.

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