145 IN 450/10•Amtsgericht Wuppertal, 2014-02-14, 145 IN 450/10
Amtsgericht Wuppertal, 2014-02-14, 145 IN 450/10
145 IN 450/10Gericht erster Instanz14.02.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 145 IN 450/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-02-14
Aktenzeichen: 145 IN 450/10
ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:0214.145IN450.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt.145
Tenor
wird die berichtigte Vorschussberechnung des Verwalters vom 13.02.2014, nach der 1356 Mitglieder der Genossenschaft in Höhe der Haftsumme von 1.200,00 EUR vorschusspflichtig sind, gemäß § 108 Absatz 2, Satz 1 GenG für vollstreckbar erklärt.
Es sind die Genossenschaftsmitglieder zur Zahlung des Vorschusses in Höhe von 1.200,00 EUR verpflichtet, die im Jahr 2010 am 26.01.2010 (Tag der Eintragung im Genossenschaftsregister) und bei Insolvenzeröffnung am 01.09.2010 Mitglied waren. Neu – Mitglieder, die nach dem 26.01.2010 beigetreten sind, trifft keine Nachschusspflicht, §§ 6, 22, 22a, 29, 75, 105 bis 108 GenG.
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