34 C 265/12•Amtsgericht Wuppertal, 2014-08-21, 34 C 265/12
Amtsgericht Wuppertal, 2014-08-21, 34 C 265/12
34 C 265/12Gericht erster Instanz21.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 34 C 265/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-21
Aktenzeichen: 34 C 265/12
ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:0821.34C265.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 34
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.024,- (in Worten: Euro zweitausendvierundzwanzig) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.09.2012 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von € 272,87 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen
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