33 C 149/13•Amtsgericht Wuppertal, 2014-10-28, 33 C 149/13
Amtsgericht Wuppertal, 2014-10-28, 33 C 149/13
33 C 149/13Gericht erster Instanz28.10.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 33 C 149/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-28
Aktenzeichen: 33 C 149/13
ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:1028.33C149.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
es zu unterlassen, auf ihrem Grundstück Geflügel in der
Weise zu halten, dass davon ausgehendes Hahnenkrähen
im Hause H-Straße, X, zu hören ist.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreites zu
tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages.
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