Amtsgericht Wuppertal, 2014-10-28, 33 C 149/13

33 C 149/13Gericht erster Instanz28.10.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 33 C 149/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-10-28

Aktenzeichen: 33 C 149/13

ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:1028.33C149.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

es zu unterlassen, auf ihrem Grundstück Geflügel in der

Weise zu halten, dass davon ausgehendes Hahnenkrähen

im Hause H-Straße, X, zu hören ist.

Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreites zu

tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckten Betrages.

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