Amtsgericht Wuppertal, 2014-12-17, 902 XIV(B) 11/14

902 XIV(B) 11/14Gericht erster Instanz17.12.2014

Regest

Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 902 XIV(B) 11/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-12-17

Aktenzeichen: 902 XIV(B) 11/14

ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:1217.902XIV.B11.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 902

Leitsätze

Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig

Tenor

Der Antrag der Ausländerbehörde Mettmann auf vorläufige Ingewahrsamnahme wird zurückgewiesen.

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