902 XIV(B) 11/14•Amtsgericht Wuppertal, 2014-12-17, 902 XIV(B) 11/14
Amtsgericht Wuppertal, 2014-12-17, 902 XIV(B) 11/14
902 XIV(B) 11/14Gericht erster Instanz17.12.2014
Regest
Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 902 XIV(B) 11/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-12-17
Aktenzeichen: 902 XIV(B) 11/14
ECLI: ECLI:DE:AGW:2014:1217.902XIV.B11.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 902
Leitsätze
Sicherungshaft zwecks Abschiebung - Unterbringung für mehrere Tage in Polizeigewahrsam, bis der Transport in eine in einem anderen Bundesland liegende spezielle Abschiebehafteinrichtung organisiert ist, ist unzulässig
Tenor
Der Antrag der Ausländerbehörde Mettmann auf vorläufige Ingewahrsamnahme wird zurückgewiesen.
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