391 C 146/13•Amtsgericht Wuppertal, 2015-01-08, 391 C 146/13
Amtsgericht Wuppertal, 2015-01-08, 391 C 146/13
391 C 146/13Gericht erster Instanz08.01.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 391 C 146/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-01-08
Aktenzeichen: 391 C 146/13
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0108.391C146.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 391
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.860,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 22.03.2013, sowie 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2013 und 5,00 € Mahnkosten nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 27.07.2013 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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