Amtsgericht Wuppertal, 2015-02-05, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14

84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14Gericht erster Instanz05.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-05

Aktenzeichen: 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14

ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0205.84LS50JS156.14.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 84

Normen: - §§ 306 a Abs. 1 Ziffer 1; 223 Abs. 1; 25 Abs. 2; 22 StGB; 1, 105 JGG -

Tenor

Die Angeklagten sind der versuchten schweren Brandstiftung schuldig.

Die Angeklagten F und B2 werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von

1 Jahr und 3 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe über den Angeklagten B , wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte B wird von Kosten und Auslagen freigestellt.

Die übrigen Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.

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