84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14•Amtsgericht Wuppertal, 2015-02-05, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
Amtsgericht Wuppertal, 2015-02-05, 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14Gericht erster Instanz05.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-05
Aktenzeichen: 84 Ls 50 Js 156/14 - 22/14
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0205.84LS50JS156.14.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 84
Normen: - §§ 306 a Abs. 1 Ziffer 1; 223 Abs. 1; 25 Abs. 2; 22 StGB; 1, 105 JGG -
Tenor
Die Angeklagten sind der versuchten schweren Brandstiftung schuldig.
Die Angeklagten F und B2 werden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von
1 Jahr und 3 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe über den Angeklagten B , wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte B wird von Kosten und Auslagen freigestellt.
Die übrigen Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen.
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