Amtsgericht Wuppertal, 2015-02-24, 39 C 108/14

39 C 108/14Gericht erster Instanz24.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 39 C 108/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-24

Aktenzeichen: 39 C 108/14

ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0224.39C108.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39

Tenor

Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 09.12.2014 wird aufrechterhalten.

Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird es nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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