Amtsgericht Wuppertal, 2015-03-23, 145 IN 458/14

145 IN 458/14Gericht erster Instanz23.03.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 145 IN 458/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-03-23

Aktenzeichen: 145 IN 458/14

ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0323.145IN458.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 145 IN

Tenor

In dem Insolvenzverfahren werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung73.216,80 EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen375,00 EUR
Zwischensumme73.591,80 EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von 73.591,80 EUR13.982,44 EUR
Endbetrag87.574,24 EUR

Der Endbetrag ist von der Schuldnerin aufzubringen und an den vorläufigen Sachwalter zu bezahlen.

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