Amtsgericht Wuppertal, 2015-08-10, 65 F 277/12

65 F 277/12Gericht erster Instanz10.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 65 F 277/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-10

Aktenzeichen: 65 F 277/12

ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0810.65F277.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 65

Tenor

    1. Die Anträge der Kindeseltern auf jeweilige Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sie werden jeweils zurückgewiesen. Es verbleibt damit beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    1. Als Teilbereich der elterlichen Sorge wird dem Kindesvater die Frage der Grundschulanmeldung für das gemeinsame Kind J T übertragen.
    1. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
    1. Der Verfahrenswert beträgt 3.000,00 Euro (§ 45 FamGKG).

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