65 F 277/12•Amtsgericht Wuppertal, 2015-08-10, 65 F 277/12
Amtsgericht Wuppertal, 2015-08-10, 65 F 277/12
65 F 277/12Gericht erster Instanz10.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 65 F 277/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-10
Aktenzeichen: 65 F 277/12
ECLI: ECLI:DE:AGW:2015:0810.65F277.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 65
Tenor
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- Die Anträge der Kindeseltern auf jeweilige Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sie werden jeweils zurückgewiesen. Es verbleibt damit beim gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
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- Als Teilbereich der elterlichen Sorge wird dem Kindesvater die Frage der Grundschulanmeldung für das gemeinsame Kind J T übertragen.
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- Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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- Der Verfahrenswert beträgt 3.000,00 Euro (§ 45 FamGKG).
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