44 M 5789/03 - 44 M 3168/06•Amtsgericht Wuppertal, 2016-02-05, 44 M 5789/03 - 44 M 3168/06
Amtsgericht Wuppertal, 2016-02-05, 44 M 5789/03 - 44 M 3168/06
44 M 5789/03 - 44 M 3168/06Gericht erster Instanz05.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 5789/03 - 44 M 3168/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-05
Aktenzeichen: 44 M 5789/03 - 44 M 3168/06
ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:0205.44M5789.03.44M316.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 44
Tenor
wird der Antrag der Schuldnerin vom 07.01.2016 auf Aufhebung der Zwangsvollstreckung aus den Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen des Amtsgerichts Wuppertal vom 07.10.2003 (Aktenzeichen: 44 M 5789/03) und vom 05.05.20068 Aktenzeichen 44 M 3168/06) hinsichtlich eines weiteren einmalige Betrages von 1.300,00 EUR kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die einstweilige Einstellung vom 12.01.2016 entfällt.
Dieser Beschluss wird erst mit Eintritt seiner Rechtskraft wirksam.
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