64 F 154/15•Amtsgericht Wuppertal, 2016-04-18, 64 F 154/15
Amtsgericht Wuppertal, 2016-04-18, 64 F 154/15
64 F 154/15Gericht erster Instanz18.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 64 F 154/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-18
Aktenzeichen: 64 F 154/15
ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:0418.64F154.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 64
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Kindesmutter Frau T F die elterliche Sorge für das Kind K J, geb. am 20.04.1999, auf längere Zeit tatsächlich nicht ausüben kann. Die elterliche Sorge der Kindesmutter ruht deshalb, § 1674 Abs. 1 BGB.
Es wird Vormundschaft angeordnet.
Als Vormund wird Herr O S, O-Straße, X (c/o Evangelischer Verein für Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften in Wuppertal e.V.) ausgewählt.
Die öffentliche Zustellung dieses Beschlusses an die Mutter wird bewilligt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG)
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.