Amtsgericht Wuppertal, 2016-05-04, 43 M 979/16

43 M 979/16Gericht erster Instanz04.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 43 M 979/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 43 M 979/16

ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:0504.43M979.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 43

Tenor

Die zuständige Gerichtsvollzieherin S Q wird angewiesen, die in der angegriffenen Kostenrechnung vom 06.11.2015 erhobene Gebühr KV-Nr. 207 nebst anteiliger Auslagenpauschale außer Ansatz zu lassen.

Eine Kostenentscheidung ergeht nicht.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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