Amtsgericht Wuppertal, 2016-05-13, 36 C 253/14

36 C 253/14Gericht erster Instanz13.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 36 C 253/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-13

Aktenzeichen: 36 C 253/14

ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:0513.36C253.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 36

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.416,81 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2014 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitere Schäden zu ersetzen, die aufgrund der im selbstständigen Beweisverfahren – 99 H 6/13 – streitgegenständlichen Baumängel der Betonfertiggarage auf dem Grundstück A-Straße, X, entstehen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

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