92 C 342/12•Amtsgericht Wuppertal, 2016-05-19, 92 C 342/12
Amtsgericht Wuppertal, 2016-05-19, 92 C 342/12
92 C 342/12Gericht erster Instanz19.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 92 C 342/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-19
Aktenzeichen: 92 C 342/12
ECLI: ECLI:DE:AGW:2016:0519.92C342.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 64
Tenor
Die Beklagten zu 1) und 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 188,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 33,17 € seit dem 05.01., 05.02. und 05.03.2014 zu zahlen sowie aus 44,39 € seit dem 05.04. und 05.05.2014 zu zahlen.
Die Kosten der Urteilsergänzung tragen die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner.
Der weitergehende Antrag auf Urteilsergänzung wird zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten zu 1) und 2) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.