43 M 361/17•Amtsgericht Wuppertal, 2017-03-22, 43 M 361/17
Amtsgericht Wuppertal, 2017-03-22, 43 M 361/17
43 M 361/17Gericht erster Instanz22.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 43 M 361/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-03-22
Aktenzeichen: 43 M 361/17
ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:0322.43M361.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 64
Tenor
Die zuständige Gerichtsvollzieherin A wird angewiesen, die in der angegriffenen Kostenrechnung vom 17.01.2017 erhobene Gebühren KV-Nr. 207 und KV-Nr. 100 jeweils nebst Auslagenpauschale außer Ansatz zu lassen.
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