9 Gs 648-650/17•Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-02, 9 Gs 648-650/17
Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-02, 9 Gs 648-650/17
9 Gs 648-650/17Gericht erster Instanz02.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 9 Gs 648-650/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-02
Aktenzeichen: 9 Gs 648-650/17
ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:0502.9GS648.650.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9
Tenor
wird die Durchsuchung des Beschuldigten und seiner Sachen angeordnet.
Die körperliche Untersuchung (§ 81a StPO) des Beschuldigten wird angeordnet. Die Untersuchung kann durch die freiwillige Entsperrung seines Mobiltelefons mit seinem Fingerabdruck abgewendet werden.
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