Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-02, 9 Gs 648-650/17

9 Gs 648-650/17Gericht erster Instanz02.05.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 9 Gs 648-650/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-05-02

Aktenzeichen: 9 Gs 648-650/17

ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:0502.9GS648.650.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9

Tenor

wird die Durchsuchung des Beschuldigten und seiner Sachen angeordnet.

Die körperliche Untersuchung (§ 81a StPO) des Beschuldigten wird angeordnet. Die Untersuchung kann durch die freiwillige Entsperrung seines Mobiltelefons mit seinem Fingerabdruck abgewendet werden.

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