33 C 57/16•Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-10, 33 C 57/16
Amtsgericht Wuppertal, 2017-05-10, 33 C 57/16
33 C 57/16Gericht erster Instanz10.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 33 C 57/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-10
Aktenzeichen: 33 C 57/16
ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:0510.33C57.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33
Tenor
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von der Zahlung restlicher Reparaturkosten in Höhe eines Betrages von 107,58 EUR freizustellen.
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 86 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 14 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können jeweils die Zwangsvollstreckung abwenden, wenn sie zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leisten, wenn nicht zuvor die jeweils gegnerische Partei Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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