44 M 7104/17•Amtsgericht Wuppertal, 2017-12-01, 44 M 7104/17
Amtsgericht Wuppertal, 2017-12-01, 44 M 7104/17
44 M 7104/17Gericht erster Instanz01.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 44 M 7104/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-01
Aktenzeichen: 44 M 7104/17
ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:1201.44M7104.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 44
Tenor
wird auf den Antrag des Gläubigers vom 09.11.2017 angeordnet, dass das Kind B des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens zu 50 % unberücksichtigt bleibt.
Dabei ist wie folgt vorzugehen:
-
Ermittlung des pfändbaren Betrages unter Berücksichtigung des Kindes; diesen erhält der Gläubiger
-
Ermittlung des pfändbaren Betrages ohne Berücksichtigung des Kindes; von diesem Betrag ist der unter Ziffer 1 ermittelte Betrag in Abzug zu bringen. Der sich somit ergebende Differenzbetrag gebührt somit zu 50 % dem Gläubiger und zu 50 % dem Schuldner.
-
Zusammenfassend erhält nunmehr:
Der Gläubiger:
den unter Ziffer 1) ermittelten pfändbaren Betrag
- den unter Ziffer 2) für ihn ermittelten Betrag
Der Schuldner:
Den unter Ziffer 2) für ihn ermittelten Betrag
- den noch nicht verteilten Differenzbetrag bis zur Höhe des Nettoeinkommens des Schuldners
Der Beschluss hat Wirkung ab Rechtskraft.
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