90 C 64/16•Amtsgericht Wuppertal, 2017-12-29, 90 C 64/16
Amtsgericht Wuppertal, 2017-12-29, 90 C 64/16
90 C 64/16Gericht erster Instanz29.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 90 C 64/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-29
Aktenzeichen: 90 C 64/16
ECLI: ECLI:DE:AGW:2017:1229.90C64.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 90
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 500,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.04.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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