43 M 1278/18•Amtsgericht Wuppertal, 2018-07-27, 43 M 1278/18
Amtsgericht Wuppertal, 2018-07-27, 43 M 1278/18
43 M 1278/18Gericht erster Instanz27.07.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 43 M 1278/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-07-27
Aktenzeichen: 43 M 1278/18
ECLI: ECLI:DE:AGW:2018:0727.43M1278.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43
Tenor
Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 09.04.2018 wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, die Zwangsvollstreckung entsprechend dem Vollstreckungsauftrag vom 09.02.2018 fortzuführen und weitere Ermittlungen zum Aufenthalt des Schuldners unter der Anschrift B-Straße in X durchzuführen.
Im Übrigen wird die Erinnerung der Gläubigerin vom 09.04.2018 zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.