Amtsgericht Wuppertal, 2018-08-31, 43 M 3726/17

43 M 3726/17Gericht erster Instanz31.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 43 M 3726/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-08-31

Aktenzeichen: 43 M 3726/17

ECLI: ECLI:DE:AGW:2018:0831.43M3726.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 43

Tenor

Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Durchführung des Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 19.07.2017 auf Einziehung der Kontoauszüge des Schuldners nicht mit der Begründung abzulehnen dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 18.06.2015 (44 M 5834/15) keine Herausgabeanordnung in Bezug auf die Kontoauszüge enthalte und dass auch nicht klar sei, um welches Konto es sich genau handele.

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