43 M 3726/17•Amtsgericht Wuppertal, 2018-08-31, 43 M 3726/17
Amtsgericht Wuppertal, 2018-08-31, 43 M 3726/17
43 M 3726/17Gericht erster Instanz31.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 43 M 3726/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-31
Aktenzeichen: 43 M 3726/17
ECLI: ECLI:DE:AGW:2018:0831.43M3726.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43
Tenor
Die Gerichtsvollzieherin wird angewiesen, die Durchführung des Vollstreckungsauftrags der Gläubigerin vom 19.07.2017 auf Einziehung der Kontoauszüge des Schuldners nicht mit der Begründung abzulehnen dass der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 18.06.2015 (44 M 5834/15) keine Herausgabeanordnung in Bezug auf die Kontoauszüge enthalte und dass auch nicht klar sei, um welches Konto es sich genau handele.
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