43 M 2703/19•Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-13, 43 M 2703/19
Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-13, 43 M 2703/19
43 M 2703/19Gericht erster Instanz13.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 43 M 2703/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-13
Aktenzeichen: 43 M 2703/19
ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:0813.43M2703.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 43
Tenor
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Auf die Erinnerung der Gläubigerin vom 26.06.2019 wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, die begonnene Zwangsvollstreckung entsprechend dem Vollstreckungsauftrag vom 20.05.2019 fortzuführen und weitere Ermittlungen zum Aufenthalt des Schuldners unter der Anschrift F-Straße in X durchzuführen.
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Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
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