391 C 23/19•Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-14, 391 C 23/19
Amtsgericht Wuppertal, 2019-08-14, 391 C 23/19
391 C 23/19Gericht erster Instanz14.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 391 C 23/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-14
Aktenzeichen: 391 C 23/19
ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:0814.391C23.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 391
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin, einen Betrag von 1.040,52 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2018 sowie vorgerichtliche Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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