32 C 159/19•Amtsgericht Wuppertal, 2019-09-19, 32 C 159/19
Amtsgericht Wuppertal, 2019-09-19, 32 C 159/19
32 C 159/19Gericht erster Instanz19.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 32 C 159/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-19
Aktenzeichen: 32 C 159/19
ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:0919.32C159.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 32
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 08.08.2019, Geschäftsnummer 32 C 159/19, bleibt aufrecht erhalten.
Die Klägerin trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht die vollstreckende Seite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer bundesdeutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.
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