Amtsgericht Wuppertal, 2019-10-07, 37 C 49/19

37 C 49/19Gericht erster Instanz07.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 37 C 49/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-07

Aktenzeichen: 37 C 49/19

ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:1007.37C49.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 91b

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 65,45 € zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche des Klägers gegen den Reparaturbetrieb Autohaus L GmbH aus dem Schadensereignis vom 17.08.2018.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wird auf 65,45 € festgesetzt. Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 113 a ZPO abgesehen.

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