Amtsgericht Wuppertal, 2019-11-18, 95b C 78/19

95b C 78/19Gericht erster Instanz18.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wuppertal — 95b C 78/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-18

Aktenzeichen: 95b C 78/19

ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:1118.95B.C78.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 95b

Tenor

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.06.2019

zu TOP 4 und zu TOP 14 c werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagtenseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung

durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren

Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerseite zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.