95b C 78/19•Amtsgericht Wuppertal, 2019-11-18, 95b C 78/19
Amtsgericht Wuppertal, 2019-11-18, 95b C 78/19
95b C 78/19Gericht erster Instanz18.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wuppertal — 95b C 78/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-18
Aktenzeichen: 95b C 78/19
ECLI: ECLI:DE:AGW:2019:1118.95B.C78.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 95b
Tenor
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 11.06.2019
zu TOP 4 und zu TOP 14 c werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagtenseite kann die gegen sie gerichtete Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren
Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerseite zuvor
Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Sicherheit kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft
einer deutschen Bank oder Sparkasse geleistet werden.
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