Amtsgericht Warendorf, 2011-10-06, 9 F 570/11

9 F 570/11Gericht erster Instanz06.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warendorf — 9 F 570/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-06

Aktenzeichen: 9 F 570/11

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2011:1006.9F570.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Tenor

I.Der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – X vom 20.12.2010, Aktenzeichen 9 F 550/10, wird unter Aufrechterhaltung der Regelungen zu I. 2., 3. und 4. sowie zu II. in dem Ausspruch zu I. 1. mit Wirkung ab dem 01.09.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungsnummer XXX zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10,6817 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Versicherungsnummer XXX bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30.06.1984, übertragen.

II.Die Kosten des Verfahrens werden nach einem Gegenstandswert von 1.445,00 EUR gegeneinander aufgehoben.

III. Der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab Antragstellung Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Leuer aus X bewilligt.

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