9 F 176/11•Amtsgericht Warendorf, 2012-03-20, 9 F 176/11
Amtsgericht Warendorf, 2012-03-20, 9 F 176/11
9 F 176/11Gericht erster Instanz20.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 9 F 176/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-20
Aktenzeichen: 9 F 176/11
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2012:0320.9F176.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
| I. | Ziffer II. 3. des Scheidungsverbundbeschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf vom 04.10.2011, Aktenzeichen 9 F 176/11, wird von Amts wegen sowie auf die Anträge der Beteiligten zu 3. vom 27.02.2012 und der Antragstellerin vom 05.03.2012 klarstellend ergänzt und wie folgt neu gefasst: | |
|---|---|---|
| II. |
III. | 3. Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Stadt Münster, Personalnummer 000000, zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 564,87 Euro monatlich (Kapitalausgleichswert: 125.088,34 Euro) bei der ERGO Lebensversicherung AG (ERGO Basis-Rente Garant, Versicherungsnummer LV 000000000), bezogen auf den 31.03.2011, begründet. Die Beteiligte zu 5. wird verpflichtet, den auf das Ehezeitende vom 31.03.2011 bezogenen Kapitalausgleichswert von 125.088,34 Euro zum Eintritt des Versor-gungsfalles der Antragstellerin an die Beteiligte zu 3. in den genannten Renteversicherungsvertrag einzuzahlen.
Dieser Beschluss ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. | |
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