9 F 594/18•Amtsgericht Warendorf, 2019-04-18, 9 F 594/18
Amtsgericht Warendorf, 2019-04-18, 9 F 594/18
9 F 594/18Gericht erster Instanz18.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warendorf — 9 F 594/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-18
Aktenzeichen: 9 F 594/18
ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2019:0418.9F594.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Antragsteller der Vater des Kindes H1 ist.
Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu je ½; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 2.000,00 €.
Gründe:
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