Amtsgericht Warendorf, 2019-04-18, 9 F 594/18

9 F 594/18Gericht erster Instanz18.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warendorf — 9 F 594/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-18

Aktenzeichen: 9 F 594/18

ECLI: ECLI:DE:AGWAF1:2019:0418.9F594.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller der Vater des Kindes H1 ist.

Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin zu je ½; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 2.000,00 €.

Gründe:

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