3 C 465/89•Amtsgericht Ahlen, 1990-02-07, 3 C 465/89
Amtsgericht Ahlen, 1990-02-07, 3 C 465/89
3 C 465/89Gericht erster Instanz07.02.1990
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 3 C 465/89 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1990-02-07
Aktenzeichen: 3 C 465/89
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:1990:0207.3C465.89.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,-- DM anwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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