9 C 540/05•Amtsgericht Ahlen, 2010-05-11, 9 C 540/05
Amtsgericht Ahlen, 2010-05-11, 9 C 540/05
9 C 540/05Gericht erster Instanz11.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 9 C 540/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-11
Aktenzeichen: 9 C 540/05
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2010:0511.9C540.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.