Amtsgericht Ahlen, 2010-05-11, 9 C 540/05

9 C 540/05Gericht erster Instanz11.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahlen — 9 C 540/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-11

Aktenzeichen: 9 C 540/05

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2010:0511.9C540.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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