9 C 428/05•Amtsgericht Ahlen, 2010-06-01, 9 C 428/05
Amtsgericht Ahlen, 2010-06-01, 9 C 428/05
9 C 428/05Gericht erster Instanz01.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 9 C 428/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-01
Aktenzeichen: 9 C 428/05
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2010:0601.9C428.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Der Streitwert wird auf 724,08 € festgesetzt.
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