16 F 24/09•Amtsgericht Ahlen, 2010-08-10, 16 F 24/09
Amtsgericht Ahlen, 2010-08-10, 16 F 24/09
16 F 24/09Gericht erster Instanz10.08.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 16 F 24/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-08-10
Aktenzeichen: 16 F 24/09
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2010:0810.16F24.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antragsteller hat das Recht, das Kind X weiterhin alle 6 Wochen im Jugendamt … für 1 Stunde in Begleitung von Mitarbeitern des Jugendamtes zu sehen.
Das Jugendamt kann eine andere Örtlichkeit … für die Umgangskontakte festlegen und festlegen, wer den Umgangskontakt begleitet.
Dem Jugendamt bleibt vorbehalten, die einzelnen Termine festzulegen.
Während der Umgangskontakte darf der Kindesvater nicht länger als 10 Minuten filmen und Fotos machen. Er darf nicht an dem Kind zerren und gegen dessen erkennbaren Willen mit Zwang auf den Arm nehmen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.