30 C 398/12•Amtsgericht Ahlen, 2013-10-29, 30 C 398/12
Amtsgericht Ahlen, 2013-10-29, 30 C 398/12
30 C 398/12Gericht erster Instanz29.10.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 30 C 398/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-29
Aktenzeichen: 30 C 398/12
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2013:1029.30C398.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 09.07.2012 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Davon ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, die dem Beklagten auferlegt werden.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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