40 F 210/13•Amtsgericht Ahlen, 2016-04-21, 40 F 210/13
Amtsgericht Ahlen, 2016-04-21, 40 F 210/13
40 F 210/13Gericht erster Instanz21.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Ahlen — 40 F 210/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: 40 F 210/13
ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2016:0421.40F210.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Ablehnungsantrag gegen die Sachverständige wegen der Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.
Wenn und sobald dieser Beschluss rechtskräftig wird, wird das Gericht einen Termin anberaumen und auch die Sachverständige zum Termin laden, um die erhobenen inhaltlichen und methodischen Einwände zu erörtern. Nach dem Termin würde das Gericht entscheiden, wie es weitergeht: Ob es bereits abschließend entscheidet oder ein weiteres Gutachten einholt.
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