Amtsgericht Ahlen, 2016-04-21, 40 F 210/13

40 F 210/13Gericht erster Instanz21.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Ahlen — 40 F 210/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-21

Aktenzeichen: 40 F 210/13

ECLI: ECLI:DE:AGWAF2:2016:0421.40F210.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Der Ablehnungsantrag gegen die Sachverständige wegen der Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.

Wenn und sobald dieser Beschluss rechtskräftig wird, wird das Gericht einen Termin anberaumen und auch die Sachverständige zum Termin laden, um die erhobenen inhaltlichen und methodischen Einwände zu erörtern. Nach dem Termin würde das Gericht entscheiden, wie es weitergeht: Ob es bereits abschließend entscheidet oder ein weiteres Gutachten einholt.

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