41 XIV 2/16 B•Amtsgericht Warburg, 2016-05-25, 41 XIV 2/16 B
Amtsgericht Warburg, 2016-05-25, 41 XIV 2/16 B
41 XIV 2/16 BGericht erster Instanz25.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warburg — 41 XIV 2/16 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-25
Aktenzeichen: 41 XIV 2/16 B
ECLI: ECLI:DE:AGWAR:2016:0525.41XIV2.16B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf Antrag der Ausländerbehörde des Kreises S vom 25.05.2016 ist der Betroffene für 3 Monate bis spätestens zum 25.08.2016 mit sofortiger Wirksamkeit in Sicherungshaft zu nehmen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Betroffene.
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