Amtsgericht Warburg, 2016-08-23, 13 F 5/16

13 F 5/16Gericht erster Instanz23.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Warburg — 13 F 5/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-08-23

Aktenzeichen: 13 F 5/16

ECLI: ECLI:DE:AGWAR:2016:0823.13F5.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für X, geb. am … entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Kreis I, Gesetzliche Vertretung und Unterhalt, ….

Der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater wird zurückgewiesen.

Zum Verfahrensbeistand wird bestellt: Frau Rechtsanwältin B.

Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).

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