13 F 5/16•Amtsgericht Warburg, 2016-08-23, 13 F 5/16
Amtsgericht Warburg, 2016-08-23, 13 F 5/16
13 F 5/16Gericht erster Instanz23.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Warburg — 13 F 5/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: 13 F 5/16
ECLI: ECLI:DE:AGWAR:2016:0823.13F5.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Kindesmutter wird die elterliche Sorge für X, geb. am … entzogen und Vormundschaft angeordnet. Zum Vormund wird bestellt: Kreis I, Gesetzliche Vertretung und Unterhalt, ….
Der Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge auf den Kindesvater wird zurückgewiesen.
Zum Verfahrensbeistand wird bestellt: Frau Rechtsanwältin B.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
Verfahrenswert: 3.000,00 EUR (§ 45 FamGKG).
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