Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2011-08-23, 3 C 26/11

3 C 26/11Gericht erster Instanz23.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 3 C 26/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-08-23

Aktenzeichen: 3 C 26/11

ECLI: ECLI:DE:AGWD:2011:0823.3C26.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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