11 C 87/14•Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2015-02-23, 11 C 87/14
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2015-02-23, 11 C 87/14
11 C 87/14Gericht erster Instanz23.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 11 C 87/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-23
Aktenzeichen: 11 C 87/14
ECLI: ECLI:DE:AGWD:2015:0223.11C87.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung einer Sicherheit von 120 % des insgesamt aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung geleistet.
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